Unsere Arbeit wird über die jeweils gültige Leistungsvereinbarung mit dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgelegt. Sie beschreibt Art, Umfang und Ziele unserer Leistungen, den betroffenen Personenkreis, die individuelle Teilhabeplanung sowie die Qualitätssicherung.
Informationen dazu finden Sie hier: